Mit unserem Angebot der Einzelfallhilfe nach dem SGB IX §§ 112, 113 bieten wir eine Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen der Eingliederungshilfe an.
Ausrichtung
Unsere gesamten Einzelfallhilfen haben inklusiven Anspruch und setzen auf die Stärken und Ressourcen unserer Klienten. Uns ist innerhalb der Einzelfallhilfe sehr wichtig, dass die individuellen Bedürfnisse unserer Klienten im Zentrum stehen: Ein gemeinsam erstellter Förderplan mit konkreten Zielen und nachhaltiger Ausrichtung durch langfristige Planung und aufeinander abgestimmte Angebote schaffen hier Entwicklungsgarantien bei Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung.
Indem der Blick auf weiterführende Förder- und Therapieformen ausgedehnt wird, werden zusätzliche Impulse für eine ganzheitliche Entfaltung des Individuums gegeben.
Unser Anspruch einer systemischen Herangehensweise bei der Förderung sorgt einerseits dafür, dass eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Beteiligten (Klienten, Verwandten, Assistenten, erweiterte Bezugskreise wie Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungsstätten, Arbeitsplätze und sonstige Förderinstitutionen) erfolgt, um durch Stärkung und Beteiligung der Unterstützerkreise die Förderung zu optimieren. Auf der anderen Seite sollen damit strukturelle Nachteile und Ungleichgewichte im System des Betroffenen aufgedeckt und in den Entwicklungsprozess mit einbezogen werden.
Ziel unserer Arbeit
Besondere Aufgabe der Einzelfallhilfe im Rahmen des SGB IX §§ 112, 113 ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, früh zu erkennen und durch entsprechende Förderung auszugleichen oder eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern. Hierzu gehört insbesondere, den Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Unsere Schwerpunkte
Unser Teampool verfügt über Kompetenzen in den Bereichen:
- Autismus
- Infantile Zerebralparese
- Deutsche Gebärdensprache (DGS)
- Konduktive Förderung nach Petö
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