zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

Über Betreuungsleistungen allgemein

Mit den Betreuungsleistungen möchten wir Familien unterstützen, die Angehörige pflegen und betreuen. Die Zielgruppe der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45b SGB XI sind v.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung sowie chronischer Erkrankung.

 

Die Bandbreite und unsere Anliegen

Die Angebote der Drachenreiter gGmbH richten sich zum einen an die Kinder, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen mit der Einzelbegleitung sowie den Gruppenangeboten und zum anderen an die Eltern mit Beratung, der Vermittlung von Helfer*innen und Netzwerkarbeit.

Drachenreiter ist bemüht, die Betreuungsangebote individuell und ressourcenorientiert zu gestalten. Auch finden die Angebote auf Augenhöhe mit den zu Betreuenden und ihren Familien statt. Wir achten das System der Familie und ihr soziales Umfeld und möchten allen Beteiligten mit Wertschätzung und einer offenen Haltung begegnen.

Unsere Angebote

  • Einzelbetreuung
  • Gruppenangebote
  • Haushaltsnahe Leistungen

  • Die Einzelbetreuung umfasst Niedrigschwellige Betreuungsangebote zur individuellen Freizeitgestaltung und Entlastung der Familien. So können regelmäßige Besuche im häuslichen Umfeld, individuelle Freizeitgestaltung, Begleitung zu Veranstaltungen, Therapien und weiteren Terminen stattfinden. In der Einzelbetreuung wird das Kind, der*die Jugendliche bzw. der*die junge Erwachsene durch eine*n feste*n Freiwillige*n in der Freizeit begleitet und beaufsichtigt. Dies kann stunden- oder tageweise geschehen – an einem festen Nachmittag, in den Abendstunden oder am Wochenende. Die Begleitung zu Therapien oder Arztbesuchen ist möglich. Anliegen ist es, eine kontinuierliche Betreuung zu organisieren, die allen Bedürfnissen, Erwartungen und Möglichkeiten aller Beteiligten entspricht. Auch eine schon vertraute Person kann die Einzelbetreuung als Freiwilligenengagement über eine Vereinbarung mit uns treffen.

    In den Betreuungsgruppen wird den Kindern und Jugendlichen sowie den jungen Erwachsenen Raum gegeben, sich zu vernetzen. Ihre sozialen und gemeinschaftlichen Kompetenzen können gestärkt werden. Die soziale Teilhabe wird so unterstützt mit dem Gedanken der Inklusion.

    Die Haushaltsnahen Leistungen beinhalten die Unterstützung der Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld und die Entlastung pflegender Angehöriger durch die Unterstützung bei Alltagsaufgaben im Haushalt.

     

    Ablauf/ Was ist zu tun?

    Bevor eine Unterstützung erfolgen kann, melden Sie sich bei uns telefonisch oder per Email. Im Gespräch lernen wir uns gegenseitig kennen und erfassen Ihre Wünsche und die besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes. Dann erfolgt die Vermittlung mit einer*m Freiwilligen und Sie können unsere Angebote in Anspruch nehmen. Natürlich wird mit dem*der Ehrenamtler*in eine  schriftliche Vereinbarung getroffen.

     

 

Finanzierung

Das Entgelt für die Nutzung der Angebote über die Drachenreiter gGmbH erstattet die Pflegekasse. Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene in häuslicher Pflege haben Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI in Höhe von 125 Euro/ Monat.

Die Abrechnung kann auch über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder als Privatzahlung erfolgen.

Jährlich stehen für die Nutzung der Betreuungsangebote folgende Beträge zur Verfügung:

  • 45 b SGB XI Entlastungsbetrag -> 1500 Euro
  • 39 SGB XI Verhinderungspflege -> 1612 Euro
  • 42 SGB XI Kurzzeitpflege -> 1612 Euro

Kosten und Abrechnung

Zur Finanzierung der Angebote, gefördert vom Berliner Senat und dem Landesverband der Pflegekassen, erheben wir folgende Nutzungsentgelte:
Betreuungsgruppen: 10,- € /TeilnehmerIn /Stunde
Einzelbetreuung: 25,- € /Stunde
Haushaltsnahe Leistungen: 30,- € /Stunde

Um die Kosten decken zu können, die im Rahmen der Betreuung für z.B. Essen/Trinken, Eintrittsgeld oder Fahrtkosten entstehen, erbitten wir einen finanziellen Eigenanteil. Dieser wird so gering wie möglich gehalten.

Bei der Abrechnung gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste und üblichere Variante ist die Abrechnung mit der Abtretungserklärung der Eltern. Hier rechnen wir als Träger direkt über die Pflegekassen ab. Bei der zweiten Variante gehen Sie als Eltern in Vorleistung und rechnen dann selbst mit der Pflegekasse ab. Diese wird Ihnen die Kosten erstatten.

 

Was bedeutet Ehrenamt

Die Betreuungsleistungen und -angebote werden mit der Unterstützung von Freiwilligen durchgeführt. Die hauptamtliche Koordination begleitet, unterstützt und qualifiziert dieses Freiwillige Engagement. Die Ehrenamtlichen bringen unterschiedlichste Qualifikationen, Interessen, Erfahrungen und Fertigkeiten mit, welche in die Hilfe mit einfließen.

Das Freiwillige Engagement bedeutet bei uns:

  • eine Schriftliche Vereinbarung treffen,
  • die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses,
  • die Anleitung, Einarbeitung und Begleitung durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin,
  • regelmäßig Ehrenamtlichen-Treffs anbieten,
  • die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen durch erfahrene Fachdozenten ermöglichen,
  • Erste-Hilfe-Kurs-Teilnahme,
  • das Curriculum (ein Grund-und Aufbaukurs) zur Qualifizierung ehrenamtlicher Betreuungskräfte durchführen,
  • die Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung eigener Ideen und Projekte zu fördern,
  • Auslagenersatz und eine Übungsleiterpauschale bereitstellen sowie
  • haftpflicht- und unfallversichert sein.